A A A
Menu

Öffentliches Preisrecht im Ausland



Wie funktioniert die Preisprüfung bei grenzüberschreitenden Aufträgen — diese Frage steht am Anfang dieses „Forschungsprojektes”.

Diese Fragen versuche ich hier am Beispiel der Staaten zu beantworten, die die meisten öffentlichen Aufträge an deutsche Unternehmen vergeben.
Wenn Sie etwas aus der Praxis dazu beitragen können, teilen Sie es mir gerne mit.


Überblick Preisrecht bei Auslandsaufträgen

Es ist inzwischen keine Seltenheit mehr, dass öffentliche Aufträge aus dem Ausland an deutsche Unternehmen vergeben werden. Daraus entsteht die absolute Notwendigkeit für die Auftragnehmer, sich über die einschlägigen Vorschriften und Möglichkeiten zu informieren.

Bei der Beurteilung, ob und wie Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen im grenzüberschreitenden Verkehr möglich sind, gibt es folgende Regeln:

Deutsche Preisüberwachungsbehörden sind grundsätzlich nicht im Ausland zuständig — es sei denn, der ausländische Auftragnehmer ist explizit mit einer Preisprüfung einverstanden. Deutsches Preisrecht kann vereinbart werden — im Regelfall muss hier der öffentliche Auftraggeber aber selbst eine Prüfung der Kalkulation durchführen.

Eine Ausnahme bildet der Verteidigungsbereich, wo das BAAINBw (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) ein vertragliches Preisprüfungsrecht hat, das natürlich auch bei Auslandsaufträgen vereinbart werden kann.

Darüber hinaus gibt es Abkommen mit einzelnen Ländern (Schweiz und — innerhalb der NATO — USA, Kanada, Frankreich und Großbritannien), die eine grenzüberschreitende Prüfung von Auslandsaufträgen ermöglichen.

Auf diese Weise können Ihre verteidigungsrelevanten Aufträge, die Sie aus dem Ausland erhalten, entweder vom ausländischen Preisprüfer oder im Wege der Amtshilfe durch das BAAINBw geprüft werden.


Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass das Recht auf Preisprüfung vertraglich vereinbart werden muss. Außerdem ist zu vereinbaren, welches Preisrecht — d. h. aus welchem Staat — zur Anwendung kommen soll.



Beratung und Seminare zum Thema Öffentliches Preisrecht und Preisprüfung finden Sie bei:
Singer Preisprüfung GmbH